
B-DKS im Zulassungsprozess: Kostensatz, Überschreitung, Prüfung und mögliche Kostenzustimmung.
Der Bundes-Durchschnittskostensatz, in den Quellen der Bundesagentur für Arbeit als B-DKS bezeichnet, ist für Bildungsträger vor allem dann relevant, wenn eine Maßnahme über das Gutscheinverfahren gefördert und durch eine fachkundige Stelle zugelassen werden soll. In Suchanfragen tauchen auch Schreibweisen wie BDKS oder BDK-S auf; fachlich sauber ist in den BA-Unterlagen die Schreibweise B-DKS.
Dieser Artikel bietet eine Orientierung für Gründerinnen, Gründer und Betreiber von Bildungsträgern. Er ersetzt keine Rechtsberatung, keine Beratung durch eine fachkundige Stelle und keine verbindliche Prüfung einer konkreten Kalkulation.
Was ist der Bundes-Durchschnittskostensatz (B-DKS)?
Der B-DKS ist ein von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichter Durchschnittswert für Maßnahme- oder Bildungsziele. Grundlage sind Kostensätze zugelassener Maßnahmen, die fachkundige Stellen an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln. Die BA beschreibt den B-DKS als rein rechnerische Durchschnittswertermittlung.
Für den Trägeralltag ist wichtig, dass der B-DKS nicht isoliert betrachtet wird. Er steht im Zusammenhang mit Maßnahmeziel, Bildungsziel, Art der Maßnahme, Dauer, Kalkulation und Zulassungsprüfung. Bei Maßnahmen nach § 45 SGB III, § 16k SGB II sowie bei beruflicher Weiterbildung können daher unterschiedliche Tabellen und Logiken relevant werden.
Warum B-DKS für Bildungsträger relevant ist
Wer eine förderfähige Maßnahme plant, muss nicht nur Inhalt, Zielgruppe und Durchführung beschreiben. Auch die Kosten müssen im Zulassungsverfahren nachvollziehbar und angemessen kalkuliert sein. § 179 SGB III verknüpft die Maßnahmezulassung unter anderem mit Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Kosten und Dauer.
Für Bildungsträger entsteht daraus ein operativer Prüfpunkt: Passt der geplante Kostensatz zum Maßnahme- oder Bildungsziel? Ist die Kalkulation sachgerecht hergeleitet? Gibt es besondere Aufwendungen, die nachvollziehbar dokumentiert werden müssen? Diese Fragen gehören nicht erst in die Zertifizierungsakte, sondern bereits in die Konzept- und Angebotsplanung.
Wie diese Kostenlogik in die konkrete Angebotsprüfung eingebettet ist, ordnet der Artikel zur Maßnahmezulassung nach AZAV ein: Dort werden Konzept, Fachbereich, Dauer, Ausstattung, Kosten und Zertifikat zusammengeführt.
B-DKS ist kein fixer Höchstpreis
Die Bundesagentur für Arbeit stellt klar, dass der Bundes-Durchschnittskostensatz keine Kostenobergrenze ist. Er dient im Zulassungsverfahren als Orientierungswert für die fachkundige Stelle. Je nach Höhe einer Überschreitung können aber zusätzliche Prüf- und Verfahrensschritte notwendig werden.
Das ist für die Kommunikation eines Bildungsträgers wichtig. Ein Maßnahmepreis ist nicht automatisch unzulässig, nur weil er über dem B-DKS liegt. Gleichzeitig ist ein höherer Kostensatz kein reines Marketingthema. Er muss fachlich, organisatorisch oder technisch erklärbar sein und in der Zulassungsprüfung belastbar dokumentiert werden.
Wann Kostenzustimmung relevant wird
Die Kostenzustimmung betrifft Fälle, in denen kalkulierte Maßnahmekosten den maßgeblichen B-DKS wegen notwendiger besonderer Aufwendungen um mehr als 25 Prozent überschreiten. Dann kann nach § 179 SGB III die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich werden.
Die BA beschreibt dafür ein Zusammenspiel zwischen fachkundiger Stelle und Bundesagentur für Arbeit. Die Zulassung selbst spricht die fachkundige Stelle aus. Die BA ist in diesem Kontext für die Kostenzustimmung zuständig und prüft auf Grundlage der vorgelagerten Prüfschritte unter anderem die erhöhte Kostensituation und das arbeitsmarktpolitische Interesse.
B-DKS 2024: Aktivierung und berufliche Weiterbildung
Die aktuell in den offiziellen BA-Dokumenten veröffentlichten B-DKS-Tabellen haben Stand 01.07.2024. Für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nennt die BA eine Tabelle für § 45 SGB III und § 16k SGB II. Für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gibt es eine eigene B-DKS-Haupttabelle mit Systematikpositionen nach KldB 2010 und ergänzenden Anlagen.
Bei der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II sollten Bildungsträger besonders darauf achten, Betreuungseinheitensatz, 16k-Gutschein, Maßnahmezertifikat und besondere Aufwendungen nicht mit anderen Maßnahmearten zu vermischen.
Die BA veröffentlicht B-DKS grundsätzlich im zweijährlichen Rhythmus. Die Werte sind deshalb nicht als dauerhaft unveränderliche Grundlage zu behandeln. Vor einer Maßnahmezulassung, Änderungszulassung oder Kostenentscheidung sollte der aktuelle Veröffentlichungsstand fachlich geprüft werden.
B-DKS 2024 für Aktivierung und berufliche Eingliederung
Die folgende Tabelle übernimmt die offiziellen Werte aus der BA-Veröffentlichung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Die Werte gelten als Kostensatz je Maßnahmestunde ab dem 01.07.2024.
| Maßnahmeziel | Art der Maßnahme | B-DKS 2024 |
|---|---|---|
| § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen; zusätzlich § 16k SGB II: ganzheitliche Betreuung | Einzelmaßnahme | 57,87 € |
| § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen | Gruppenmaßnahme im Klassenverband | 10,55 € |
| § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III: Heranführung an eine selbständige Tätigkeit | Einzelmaßnahme | 77,70 € |
| § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III: Heranführung an eine selbständige Tätigkeit | Gruppenmaßnahme im Klassenverband | 14,64 € |
| § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III: Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme | Einzelmaßnahme | 60,37 € |
| § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III: Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme | Gruppenmaßnahme im Klassenverband | 19,87 € |
B-DKS 2024 für berufliche Weiterbildung
Für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ist die BA-Haupttabelle deutlich umfangreicher, weil sie nach Systematikpositionen der KldB 2010 arbeitet. Die folgende Tabelle ist deshalb nur ein Auszug aus der offiziellen Haupttabelle und ersetzt nicht die Prüfung des passenden Bildungsziels.
| Systematikposition | Kurzbezeichnung nach KldB 2010 | B-DKS 2024 |
|---|---|---|
| 12101 | Gartenbau (o. S.) – Helfer | 8,47 € |
| 12102 | Berufe im Gartenbau (o. S.) – Fachkraft | 9,46 € |
| 23212 | Digital- und Printmediengestaltung – Fachkraft | 10,06 € |
| 24201 | Metallbearbeitung (o. S.) – Helfer | 8,13 € |
| 24202 | Metallbearbeitung (o. S.) – Fachkraft | 9,79 € |
| 25102 | Maschinenbau- und Betriebstechnik (o. S.) – Fachkraft | 11,89 € |
| 25212 | Kraftfahrzeugtechnik – Fachkraft | 12,15 € |
| 26112 | Mechatronik – Fachkraft | 10,00 € |
Für eine konkrete FbW-Maßnahme zählt nicht ein allgemeiner Durchschnitt, sondern die passende Systematikposition, das Bildungsziel und die vollständige BA-Tabelle einschließlich Anlagen und Sonderpositionen. Wie Bildungsgutschein, FB4, Bildungsziel und Trägerprozesse in der Förderung der beruflichen Weiterbildung zusammenhängen, ist im FbW-Überblick eingeordnet.
Prüfpunkte für Kalkulation und Zulassung
Ein pragmatischer interner Prüfablauf beginnt mit der Zuordnung. Erstens: Zu welchem Maßnahme- oder Bildungsziel gehört das Angebot? Zweitens: Welche B-DKS-Tabelle ist für den geplanten Förderkontext relevant? Drittens: Wie wurde der Kostensatz kalkuliert und welche Annahmen liegen zugrunde?
Danach folgt die Dokumentation. Wenn besondere Aufwendungen geltend gemacht werden, sollten sie nicht nur benannt, sondern fachlich begründet werden. Dazu können etwa besondere personelle, technische, organisatorische oder inhaltliche Anforderungen gehören. Entscheidend ist, dass Konzept, Kalkulation, Durchführung und Nachweise zusammenpassen.
Der B-DKS ist damit eng mit dem operativen Trägeralltag verbunden: Kalkulation, Konzeptversionen, Maßnahmezulassung, Änderungszulassung und Auditfähigkeit gehören zusammen. Die organisatorische Basis dafür erklärt der Artikel zur Trägerzulassung nach AZAV, weil dort Fachbereiche, Standorte, Qualitätsmanagement und Nachweise im Mittelpunkt stehen. Ein verwandter Einstiegspunkt ist außerdem der Artikel zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, weil AVGS-Angebote ebenfalls von sauberer Zulassung, Dokumentation und Maßnahmeprüfung abhängen.
Wenn Kosten, Unterrichtsstunden und asynchrone Maßnahmeanteile zusammenkommen, hilft zusätzlich der Überblick zu den Beiratsempfehlungen nach § 182 SGB III, weil dort die aktuelle Durchführungs- und Zertifikatslogik eingeordnet wird. Die konkrete Abgrenzung zwischen Präsenz, online, hybrid und asynchronen Anteilen zeigt, warum Kostenlogik und Durchführungsform nicht getrennt geplant werden sollten.
Was Bildungsträger mitnehmen sollten
B-DKS ist kein Wert, den ein Bildungsträger isoliert kopiert. Er hilft bei der Einordnung, ob Maßnahmekosten im Zulassungsverfahren plausibel sind und ob eine Kostenzustimmung relevant werden kann. Für die Praxis zählen deshalb immer Tabelle, Maßnahmeziel, Bildungsziel, Kalkulation und Nachweise zusammen.
Dieser Artikel wurde am 02.05.2026 anhand der unten genannten offiziellen Quellen geprüft. B-DKS-Veröffentlichungen, fachliche Weisungen und gesetzliche Grundlagen können sich ändern. Vor einer konkreten Kalkulation, Maßnahmezulassung oder Kostenzustimmung sollte der aktuelle Stand fachlich geprüft werden.