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Präsenz, hybrid oder online: Durchführungsformen nach AZAV

Präsenz-, digitale und kombinierte Maßnahmen müssen in Konzept, Zertifikat, Kalkulation, Teilnehmerinformation und Dokumentation zusammenpassen. Der Artikel erklärt die Unterschiede nach aktuellen BA-/Beirat-Quellen, ordnet asynchrones Lernen ein und zeigt Vor- und Nachteile für Bildungsträger.

Branded Übersicht zu AZAV-Durchführungsformen mit Präsenzmaßnahme, digitaler Maßnahme, kombinierter Maßnahme, asynchronem Lernen und Nachweisen

Durchführungsformen im Überblick: Präsenz, digital, kombiniert und asynchrone Anteile müssen in Konzept, Zertifikat, Kalkulation und Dokumentation zusammenpassen.

Ob eine Maßnahme in Präsenz, online, hybrid oder mit asynchronen Anteilen geplant wird, ist im AZAV-Kontext kein reines Formatdetail. Für Bildungsträger hängt daran, wie das Maßnahmekonzept beschrieben wird, was auf dem Zertifikat steht, wie Kosten kalkuliert werden, welche Nachweise im Alltag entstehen und was später bei FKS- oder AMDL-Prüfungen nachvollziehbar sein muss.

Die aktuellen Beiratsempfehlungen der Bundesagentur für Arbeit mit Stand 10.06.2025 verwenden vor allem die Begriffe Präsenzmaßnahme, digitale Maßnahme und kombinierte Maßnahme. “Hybrid” ist dagegen ein gängiger Such- und Praxisbegriff. In diesem Artikel wird hybrid deshalb als praktische Bezeichnung für kombinierte Maßnahme eingeordnet.

Dieser Artikel bietet praktische Orientierung für Gründerinnen, Gründer und Betreiber von Bildungsträgern. Er ersetzt keine Rechtsberatung, keine Zulassungsberatung durch eine fachkundige Stelle und keine verbindliche Prüfung eines konkreten Maßnahmekonzepts.

Was bedeuten Präsenz, online und hybrid im AZAV-Kontext?

Präsenz, online und hybrid beschreiben, wie Teilnehmende und eingesetzte Lehr- oder Fachkräfte zusammenarbeiten. Im Alltag klingt das einfach. In der Maßnahmezulassung nach AZAV wird daraus aber ein prüfrelevantes Merkmal: Die Durchführungsform muss zum Ziel, zur Zielgruppe, zum Fachbereich, zur Ausstattung, zur Personallogik und zur Dokumentation passen.

Für Bildungsträger ist die zentrale Frage deshalb nicht nur: “Können wir das online anbieten?” Wichtiger ist: Ist die digitale oder kombinierte Durchführung bereits im Konzept sauber beschrieben? Passt sie zum Zertifikat? Sind Teilnehmendeninformation, Vertrag, Stundenplanung, Anwesenheit, Kalkulation und Nachweise darauf abgestimmt?

Wenn diese Ebenen auseinanderlaufen, entsteht später ein fachliches Risiko. Eine Maßnahme kann in der Werbung modern wirken, aber in der Zulassung, Dokumentation oder Qualitätsprüfung unklar bleiben.

Warum die Durchführungsform für Bildungsträger wichtig ist

Die Durchführungsform berührt fast alle operativen Entscheidungen eines Bildungsträgers. Bei Präsenzangeboten stehen Räume, Ausstattung, Standort und direkter Kontakt im Vordergrund. Bei digitalen Angeboten kommen Plattform, Zugang, technische Unterstützung, Teilnahmekontrolle und Datenschutzschnittstellen dazu. Bei kombinierten Angeboten muss zusätzlich klar sein, welcher Teil in welchem Format stattfindet.

§ 179 SGB III verlangt für die Maßnahmezulassung unter anderem, dass eine Maßnahme eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lässt, angemessene Teilnahmebedingungen bietet und nach Inhalt, Methode, Organisation, Ausstattung, Dauer und Kosten plausibel ist. § 3 AZAV konkretisiert diese Logik für Maßnahmeziel, Zielgruppe, Dauer, Inhalte und Durchführung.

Für den Trägeralltag heißt das: Das Format sollte nicht erst im Stundenplan auftauchen. Es gehört in Konzept, Kalkulation, Zertifikat, Teilnehmerkommunikation, Teilnehmervertrag und laufende Dokumentation. Bei FbW-Maßnahmen kommen zusätzlich Bildungsgutschein, FB4, Bildungsziel und B-DKS-Logik dazu.

Aktuelle Begriffe: Präsenzmaßnahme, digitale Maßnahme, kombinierte Maßnahme

Die Beiratsempfehlungen nach § 182 SGB III unterscheiden drei zentrale Durchführungsformen. Die folgende Tabelle übersetzt diese Begriffe in die Praxis eines Bildungsträgers.

Begriff Praktische Bedeutung Worauf der Träger achten sollte
Präsenzmaßnahme Teilnehmende und Lehr- oder Fachkräfte kommen am zugelassenen Standort physisch zusammen. Standort, Räume, Ausstattung, Anwesenheit, Raumplanung und Personaleinsatz müssen zum Konzept passen.
Digitale Maßnahme Die Maßnahme wird ausschließlich online mit Informationstechnik durchgeführt; die Beteiligten kommen nicht physisch zusammen. Plattform, Zugang, technische Unterstützung, synchrone Interaktion, Teilnahmekontrolle und digitale Nachweise müssen beschrieben sein.
Kombinierte Maßnahme Präsenz- und digitale Anteile werden kombiniert, zum Beispiel durch wechselnde Formate oder digitale Zuschaltung. Präsenzteile, digitale Live-Termine, mögliche Zuschaltungen und Nachweise müssen klar getrennt und konsistent dokumentiert sein.

Der Begriff “hybrid” sollte im Artikeltext und in der Nutzerkommunikation nur so verwendet werden, dass klar bleibt, welche offizielle Logik gemeint ist. Für die Zulassung zählt am Ende nicht der Modebegriff, sondern die prüfbare Beschreibung im Maßnahmekonzept.

Präsenzmaßnahme: Regeln, Nachweise, Vor- und Nachteile

Bei einer Präsenzmaßnahme findet die Durchführung vor Ort statt. Für Bildungsträger ist das oft die verständlichste Form, weil Räume, Teilnehmende, Dozenten und Anwesenheit unmittelbar sichtbar sind. Gleichzeitig bleibt auch Präsenz prüfrelevant: Räume, Ausstattung, Barriere- oder Zugangsfragen, Stundenplanung, Fehlzeiten und eingesetztes Personal müssen zur zugelassenen Maßnahme passen.

Praktisch wichtig ist, dass der Standort zur Zulassung passt. Wenn eine Maßnahme an einem anderen Ort oder mit deutlich veränderter Raumlogik durchgeführt werden soll, sollte geprüft werden, ob das noch vom bestehenden Zertifikats- und Standortrahmen abgedeckt ist.

Praxisorientierung Einschätzung für Bildungsträger
Vorteile Direkter Kontakt, leichter sichtbare Anwesenheit, soziale Lernumgebung, weniger technische Zugangshürden.
Nachteile Standortbindung, Reisezeiten, Raumkosten, begrenzte Reichweite, weniger flexibel bei kurzfristigen Änderungen.
Typische Nachweise Raum- und Ausstattungsnachweise, Anwesenheitslisten, Stundenplan, Dozenteneinsatz, behandelte Inhalte, Fehlzeiten.

Diese Bewertung ist eine fachliche Orientierung, keine amtliche Vor- oder Nachteile-Liste. Je nach Zielgruppe kann Präsenz sehr stark oder sehr unpraktisch sein.

Digitale Maßnahme: Regeln, Nachweise, Vor- und Nachteile

Eine digitale Maßnahme wird vollständig online durchgeführt. Für Bildungsträger bedeutet das nicht, dass ein Videokonferenzlink genügt. Die Durchführung muss so beschrieben werden, dass Teilnehmende, Lehr- und Fachkräfte, Methoden, Kommunikation, technische Unterstützung, Teilnahmekontrolle und Nachweise nachvollziehbar sind.

Die Beiratsempfehlungen stellen für Unterricht darauf ab, dass eine direkte, unmittelbare Interaktion zwischen Lehr- oder Fachkraft und Teilnehmenden möglich ist. Während der Dauer des Unterrichts muss eine aktive Begleitung erfolgen. Digitale Methoden können deshalb zum Unterricht gehören, wenn synchroner Austausch, Begleitung und Lernerfolgskontrolle im Konzept erkennbar sind.

Für digitale Angebote ist auch die Dozenteneignung nach AZAV relevant. Lehr- und Fachkräfte müssen nicht nur fachlich passen, sondern auch das digitale Format methodisch und technisch sicher umsetzen können.

Praxisorientierung Einschätzung für Bildungsträger
Vorteile Größere Reichweite, flexible Teilnahme, weniger Raumabhängigkeit, gute Skalierbarkeit bei passenden Zielgruppen.
Nachteile Technische Hürden, stärkerer Supportbedarf, schwieriger sichtbare Beteiligung, höhere Anforderungen an Dokumentation und Methoden.
Typische Nachweise Plattformlogik, Teilnahmekontrolle, Login- oder Anwesenheitsnachweise, technische Unterstützung, digitale Materialien, Störungsdokumentation.

Digitale Maßnahmen können sehr stark sein, wenn Zielgruppe, Methode und Nachweissystem zusammenpassen. Sie werden schnell schwach, wenn sie nur als Präsenzkonzept mit Videolink geplant werden.

Kombinierte Maßnahme oder hybrid: Regeln, Nachweise, Vor- und Nachteile

Eine kombinierte Maßnahme verbindet Präsenz- und digitale Bestandteile. Das kann ein Wechsel zwischen Präsenzterminen und digitalen Live-Terminen sein. Auch die digitale Zuschaltung einzelner Beteiligter kann Teil einer kombinierten Durchführung sein, wenn sie konzeptionell vorgesehen und sauber beschrieben ist.

Für Bildungsträger ist diese Form attraktiv, weil sie Nähe und Flexibilität verbinden kann. Gleichzeitig ist sie fachlich anspruchsvoll. Wer nicht sauber trennt, wann Präsenz, wann digitale Live-Durchführung und wann möglicherweise asynchrone Bearbeitung stattfindet, riskiert Brüche zwischen Konzept, Zertifikat, Teilnehmerinformation und Dokumentation.

Praxisorientierung Einschätzung für Bildungsträger
Vorteile Gute Balance aus direktem Kontakt und Flexibilität, bessere Anpassung an Zielgruppen, weniger starre Standortlogik.
Nachteile Höhere Planungs- und Dokumentationskomplexität, mehr Abstimmung bei Personal, Technik, Stundenlogik und Nachweisen.
Typische Nachweise Formatplan, getrennte Präsenz-/Digitaltermine, Anwesenheit je Format, technische Nachweise, Kommunikationsregeln, Änderungslogik.

Für kombinierte Maßnahmen ist ein stabiler interner Standard sinnvoll: Welche Einheiten sind Präsenz? Welche sind digitale Live-Termine? Welche sind asynchron? Wie wird jede Einheit dokumentiert? Und was steht dazu auf dem Zertifikat?

Was bedeutet asynchrones Lernen?

Asynchrones Lernen bedeutet, dass Teilnehmende ohne gleichzeitige direkte Interaktion mit einer Lehr- oder Fachkraft arbeiten. Beispiele sind Selbstlerneinheiten, Lernvideos, Lehrbriefe, Learning Nuggets, Übungen auf einer Lernplattform oder Aufgaben, die eigenständig bearbeitet werden.

Die Beiratsempfehlungen grenzen solche asynchronen Anteile vom synchronen Unterricht ab. Ein Forum, eine Hotline oder eine allgemeine Nachfragemöglichkeit macht eine Selbstlernphase nicht automatisch zu synchronem Unterricht. Entscheidend ist, ob während der Einheit eine direkte, unmittelbare Interaktion und aktive Begleitung durch die eingesetzte Lehr- oder Fachkraft vorgesehen ist.

Asynchrone Anteile können trotzdem sinnvoll sein. Sie können Vorbereitung, Wiederholung, Vertiefung oder individuelle Bearbeitung unterstützen. Für die Zulassung und Dokumentation müssen sie aber separat beschrieben und sauber von Unterrichts- oder Maßnahmestunden abgegrenzt werden.

Praxisorientierung Einschätzung für Bildungsträger
Vorteile Flexibles Lerntempo, gute Wiederholung, Vorbereitung zwischen Live-Terminen, Material kann mehrfach genutzt werden.
Nachteile Nicht als Unterrichts-/Maßnahmestunde zu behandeln, schwieriger Nachweis von Bearbeitung und Lernfortschritt, Risiko der Überzählung.
Typische Nachweise Aufgabenbeschreibung, Lernplattformdaten, Bearbeitungsstand, Feedbackschleifen, Lernfortschritt, klare Trennung im Konzept und Zertifikat.

Was zählt als Unterrichts- oder Maßnahmestunde?

Für Maßnahmen in Fachbereich 1 und Fachbereich 4 ist die Unterscheidung zwischen 45-Minuten-Einheiten und 60-Minuten-Zeitanteilen zentral. Der BA-Umsetzungshinweis 1/2026 stellt die Maßnahme- beziehungsweise Unterrichtsstunde einheitlich mit 45 Minuten dar. Das betrifft insbesondere synchrone Einheiten, in denen Unterricht oder Maßnahmedurchführung aktiv begleitet wird.

Maßnahmeteile bei Arbeitgebern, betriebliche Lernphasen und asynchrone Maßnahmeanteile werden dagegen als 60-Minuten-Anteile eingeordnet. Für Bildungsträger ist das nicht nur eine Rechenfrage. Es betrifft Konzept, Kalkulation, Zertifikat, Teilnahmebescheinigung und laufende Nachweise.

Der Artikel zum Bundes-Durchschnittskostensatz ordnet ein, warum Kostenlogik, Maßnahmedauer und besondere Anteile im Zulassungsverfahren zusammen betrachtet werden sollten.

Konzept, Zertifikat, Kalkulation und Teilnehmerinformation müssen zusammenpassen

Die wichtigste operative Regel lautet: Was geplant, zertifiziert, kalkuliert, beworben und tatsächlich durchgeführt wird, muss zusammenpassen. Wenn ein Konzept digitale Live-Termine beschreibt, das Zertifikat aber nur Präsenz nahelegt, entsteht Klärungsbedarf. Wenn eine Maßnahme als hybrid kommuniziert wird, aber im Konzept keine klare kombinierte Durchführung erkennbar ist, entsteht ebenfalls ein Risiko.

Bildungsträger sollten daher mindestens diese Unterlagen miteinander abgleichen:

Unterlage Prüffrage
Maßnahmekonzept Ist die Durchführungsform eindeutig beschrieben? Sind synchrone und asynchrone Teile getrennt?
Zertifikat Sind Durchführungsform, Stunden, Standort, digitale Anteile und asynchrone Bestandteile korrekt ausgewiesen?
Kalkulation Sind 45-Minuten-Unterrichts-/Maßnahmestunden und 60-Minuten-Anteile plausibel getrennt?
Teilnehmerinformation Verstehen Teilnehmende, wann sie vor Ort, online live oder selbstständig arbeiten?
Teilnehmervertrag Sind technische Voraussetzungen, Anwesenheit, Fehlzeiten, Mitwirkung und Nachweise verständlich geregelt?
Dokumentation Kann später belegt werden, was tatsächlich stattgefunden hat?

Bei Änderungen am Format, an der Stundenlogik, am Anteil asynchroner Lernphasen oder an der technischen Durchführung sollte geprüft werden, ob eine Änderungszulassung oder Abstimmung mit der fachkundigen Stelle relevant wird.

Dokumentation: Anwesenheit, Lernfortschritt und technische Nachweise

Digitale und kombinierte Maßnahmen brauchen eine belastbare Unterrichtsdokumentation nach AZAV. Bei Präsenz reicht oft ein klassischer Anwesenheits- und Stundenbezug als Ausgangspunkt. Bei digitalen Formaten sollte zusätzlich nachvollziehbar sein, wer wann im digitalen Raum war, welche Einheit durchgeführt wurde, ob es technische Störungen gab und wie die aktive Teilnahme geprüft wurde.

Bei asynchronen Anteilen ist die Frage anders: Hier geht es nicht um Anwesenheit im Raum, sondern um Bearbeitung, Lernfortschritt, Feedback, Aufgabenabgabe, Plattformdaten oder andere Nachweise. Der Träger sollte nicht erst im Audit überlegen, wie diese Nachweise zu finden sind.

Der Prüfdienst AMDL betrachtet in Qualitätsprüfungen nicht nur einzelne Dokumente, sondern die tatsächliche Durchführungsqualität. Wenn Format, Zertifikat, Konzept und Nachweise auseinanderlaufen, kann das im Wertungsbereich Maßnahmedurchführung relevant werden.

Besonderheiten bei § 16k SGB II

Bei der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II gelten besondere Vorgaben aus der BA-Fachlogik. Im Gutscheinverfahren steht grundsätzlich Einzelbetreuung in Präsenz im Vordergrund. Mündlich-digitale Betreuung kann nur in kurzfristigen, dringlichen Ausnahmefällen relevant sein und sollte dann Anlass, Form, Dauer und Begründung nachvollziehbar dokumentieren.

Für Bildungsträger ist wichtig: Diese Ausnahme darf nicht mit einer regulären digitalen Maßnahme verwechselt werden. Wer §16k-Angebote plant, sollte Formatlogik, Betreuungseinheiten, Zertifikat, Gutscheinangaben und Dokumentation besonders eng zusammen prüfen.

Typische Fehler bei digitalen und hybriden Maßnahmen

Häufige Probleme entstehen nicht, weil digitale oder hybride Formate an sich schlecht sind. Sie entstehen, weil das Format fachlich nicht sauber in die Unterlagen übersetzt wurde.

Typische Fehler sind:

  • Das Angebot wird als online oder hybrid beworben, aber das Maßnahmekonzept beschreibt keine klare digitale oder kombinierte Durchführung.
  • Asynchrone Lernvideos werden wie Unterrichts- oder Maßnahmestunden behandelt.
  • Das Zertifikat weist asynchrone Anteile, Durchführungsform oder Stundenlogik nicht passend aus.
  • Teilnehmende erhalten andere Informationen als die, die im Konzept oder Zertifikat stehen.
  • Technische Voraussetzungen und Support sind im Teilnehmervertrag oder in der Teilnehmerinformation unklar.
  • Anwesenheit, digitale Teilnahme und Lernfortschritt werden erst im Nachhinein rekonstruiert.
  • Dozenten können das Fachthema, aber nicht das geplante digitale Format belastbar durchführen.

Diese Punkte lassen sich besser vermeiden, wenn Format, Methode, Technik, Personal, Kosten und Nachweise gemeinsam geplant werden.

Prüfpunkte für Bildungsträger

Vor einer neuen Maßnahme, einer Änderungszulassung oder einem internen Review sollte ein Bildungsträger mindestens diese Fragen klären:

Prüffrage Warum sie wichtig ist
Welche Durchführungsform ist fachlich geplant? Präsenz, digital und kombiniert lösen unterschiedliche Nachweise aus.
Passt das Format zur Zielgruppe? Digitale Kompetenz, Sprachstand, Betreuungssituation und technische Ausstattung beeinflussen Teilnahmeerfolg.
Ist synchroner Unterricht klar von asynchronen Anteilen getrennt? Das wirkt auf Stundenlogik, Zertifikat, Kalkulation und Dokumentation.
Sind Lehr- und Fachkräfte für das Format geeignet? Digitale Durchführung braucht methodische und technische Sicherheit.
Sind Teilnehmende verständlich informiert? Teilnahmebedingungen, Technik, Anwesenheit und Mitwirkung müssen klar sein.
Kann die Durchführung später belegt werden? AMDL, FKS und interne Reviews brauchen nachvollziehbare Unterlagen.

Diese Liste ist keine amtliche Checkliste. Sie hilft, die offiziellen Anforderungen in konkrete Trägerentscheidungen zu übersetzen.

Was Bildungsträger mitnehmen sollten

Präsenz, online, hybrid und asynchron sind im AZAV-Kontext keine frei austauschbaren Etiketten. Sie beschreiben unterschiedliche Durchführungslogiken, die in Konzept, Zertifikat, Kalkulation, Teilnehmerinformation, Vertrag und Dokumentation sichtbar werden müssen.

Für Bildungsträger ist die stärkste Vorbereitung ein konsistenter Abgleich: Welches Format ist zugelassen? Was wurde den Teilnehmenden zugesagt? Was wird tatsächlich durchgeführt? Wie wird es nachgewiesen? Und wie werden Änderungen fachlich geprüft?

Dieser Artikel wurde am 03.05.2026 anhand der unten genannten offiziellen Quellen geprüft. BA-Veröffentlichungen, Beiratsempfehlungen, Umsetzungshinweise, gesetzliche Grundlagen und AZAV-Auslegung können sich ändern. Vor einer konkreten Antragstellung, Änderungszulassung oder Zertifizierungsentscheidung sollte der aktuelle Stand fachlich geprüft werden.